Auf der Suche nach einem geeignten Weiterdreh für eine seit Tagen andauernde und sich nicht weiter entwickelnde Nachricht, freut man sich über jede sich bietende Gelegenheit das Thema “warm” zu halten. Die Verzweiflung muss schon ziemlich groß sein, wenn man dabei auf einen, der sich bereits in der Vergangenheit als völlig sinnfreien Weiterdreh erwiesen hat, zurückgreift.
Furchtbarer Journalistenreflex
Was mich freut ist, dass es ganz vielen Kollegen so gegangen ist. Es geht um den Dresdner Anwalt Frank Hannig, der im Fall der Steuer-CD aus der Schweiz Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel gestellt hat. Reflexartig griff ich zum Hörer und führte ein Interview mit dem Anwalt und sendete es im Abendmagazin SPUTNIK Update um Sechs. Einen Mitschnitt gibt es hier zu hören:
Wie gesagt, nicht nur ich fiel auf die zugegeben knackige Schlagzeile “Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin” rein. Neben zig Online-Portalen berichteten auch die Kollegen vom Dresden Fernsehen über den Anwalt Frank Hannig. Sie besuchten ihn in seiner Kanzlei und machten aus einer einzigen Strafanzeige einen großen Rechtsstreit:
An dieser Stelle muss ich natürlich das Argument nachreichen, warum die Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel den Nachrichtenwert eines Fahrplanes der städtischen Verkehrsbetriebe hat. In der Liechtenstein-Affäre im Jahre 2008 gab es bereits mehrere Strafanzeigen gegen die Bundesregierung. Unter anderem die Rechtsanwälte Christian Noll und Ferdinand von Schirach hatten damals Strananzeige wegen eines besonderen schweren Falles der Untreue und des Ausspähens von Daten gegen die Bundesregierung und den BND gestellt. Allerdings gab es bis heute kein einziges Verfahren. Als ich in dieser Woche versucht hatte Herrn Schirach persönlich zu fragen, was denn aus seiner Strafanzeige geworden sei, lehnte sein Büro ein Gespräch ab. Auch umfangreiche Recherchen im Netz zum Ausgang der Strafanzeigen im Fall Liechtenstein ergaben nichts. Warum telefoniere ich dann im aktuellen Fall mit einem Anwalt, der das alles weiß und die Gunst der Stunde genutzt hat um auf sich aufmerksam zu machen?.
Strafanzeigen gegen die Bundesregierung – was bringts?
Eigentlich ärgere ich mich nur darüber, dass ich im Fall des Dresdner Anwalts nicht die journalistische Sorgfalt hatte, daraus das viel wertigere Thema “Was ist eigentlich aus den Strafanzeigen nach Liechtenstein geworden?” gemacht habe. Da ich davon ausgehe, dass uns die Steuer-CD noch eine Weile beschäfigen wird, werde ich dieses Thema demnächst in Angriff nehmen.
Links zum Artikel
Die Liechtenstein-Affäre. Juristisch betrachtet.







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